ClubordnungJugendclub „Banane“ Kraupa
§ 1 |
Nutzungs- und aufenthaltsberechtigt im Jugendclub „Banane“ (JCB) sind alle Jugendlichen und deren Gäste, |
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§ 2 |
Es fungiert ein Clubrat/-vorstand, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. |
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§ 3 |
An den von Clubmitgliedern organisierten und finanzierten Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des JCB dürfen nur Clubmitglieder und geladene Gäste teilnehmen, |
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§ 4 |
Die Versorgung mit Getränken und Speisen ist nur für die Räumlichkeiten des JCB zulässig. |
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§ 5 |
Öffnungszeiten
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§ 6 |
Schlüsselbefugt für das Gebäude sind prinzipiell nur die vom Clubrat/ -vorstand bestimmten Personen. |
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§ 7 |
Der Clubbeitrag wird auf 2 € pro Monat festgesetzt und ist monatlich bei einem der Clubvorstände zu entrichten. |
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§ 8 |
Der Ein- und Austritt in bzw. aus dem JCB haben schriftlich zu erfolgen und sind dem Clubrat/ -vorstand auszuhändigen. |
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§ 9 |
Die Hausordnung ist Bestandteil der Clubordnung! |
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§ 10 |
Durch die Unterschrift erkennt jedes Clubmitglied bzw. jeder Gast/ Besucher die Club- und Hausordnung an. |
Diese Clubordnung trat mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. 07. 2013 in Kraft.
HausordnungJugendclub „Banane“ Kraupa
§ 1 |
Alle Mitglieder, Nutzer und Besucher haben dafür zu sorgen, dass die Einrichtung sowie das Gelände in einem ordentlichen Zustand bleiben. Ein Verstoß kann mit einem Clubverbot nach Ermessen des Clubrates/-vorstandes bestraft werden. |
§ 2 |
Falls ein Clubmitglied, Gast oder Besucher des JCB gegen die Regeln der Ordnung und Sicherheit sowie des friedlichen Umgangs und Miteinanders verstößt, |
§ 3 |
Der JCB behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen den Zutritt zu verwehren. Des Weiteren ist das Abspielen, Verbreiten und öffentliches zur Schau stellen von verfassungsfeindlichen Medien jeglicher Art auf dem Gelände des JCB verboten. |
§ 4 |
Gästen, Besuchern und Clubmitgliedern ist der Aufenthalt in den Clubräumen gestattet, solange sich noch mindestens ein Schlüsselbefugter in den Räumlichkeiten aufhält. |
§ 5 | Der Konsum von Alkohol im JCB ist allen Personen unter 16 Jahren gem. Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt! Generelles Verbot für alle anderen Drogen! |
§ 6 |
Das Mitführen und Verbrauchen von eigenen alkoholischen Getränken ist im JCB nicht gestattet. |
§ 7 |
Der JCB behält sich vor, augenscheinlich alkoholisierte Personen den |
§ 8 |
Es gilt ein striktes Rauchverbot im gesamten Gebäude sowie auf dem Gelände des JCB. |
§ 9 |
Das Mitführen bzw. der Gebrauch von Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen, |
§ 10 |
Die Reinigung der Räumlichkeiten und des Treppenhauses erfolgt nach Aufstellung eines Reinigungsplans täglich grob und sonntags gründlich. |
§ 11 |
Die Straßenreinigung erfolgt nach Absprache und im 14-tägigen Wechsel mit der Kindertagesstätte „Waldwichtel“. |
§ 12 |
Der Winterdienst erfolgt ebenfalls nach Absprache mit der Kindertagesstätte „Waldwichtel“ und wird in dem vorgenannten Straßenreinigungsplan schriftlich festgehalten. |
Diese Hausordnung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.